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Gemeinde Süsel
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Zweitwohnungssteuer

Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs oder dem seiner Familienmitglieder verfügen kann. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass die vorübergehend anders oder nicht genutzt wird. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner.

Steuersatz

Die Steuer beträgt 4,5 v. H. des Steuermaßstabes.

 

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15. April 2024

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